Ab dem 14.02.2021 bis einschließlich 07.03.2021 gilt die Änderung der 15. Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz vom 08. Januar 2021:
Folgende Maßnahmen gelten unter anderem:
- Öffentliche Kultureinrichtungen müssen geschlossen werden. Dies betrifft leider auch den Frankfurter Hof und das KUZ Kulturzentrum Mainz. Bis inkl. 07.03.2021 werden dort keine Veranstaltungen stattfinden.
- Öffentliche Veranstaltungen sind weitgehend untersagt - dies betrifft leider auch die "Mainzer KulturGärten" im KUZ & Schloss. Bis inkl. 07.03.2021 sind diese geschlossen.
- Auch die rheinland-pfälzischen Museen sind bis inkl. 07.03.2021 nicht geöffnet. Die Landesausstellung "Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht" im Landesmuseum Mainz pausiert daher bis inkl. 07.03.2021.
-Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Person eines anderen Hausstandes gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahren nicht mitgezählt werden. Aus diesem Grunde müssen leider auch bis inkl. 07.03.2021 die Stadtführungen in Mainz abgesagt werden.
- Gewerbliche Einrichtungen des Einzelhandels sind, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung sind zulässig. Daher muss das Tourist Service Center ebenfalls bis einschließlich 07.03.2021 den Betrieb einstellen.
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen
- Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind - für die Beherbergung von Privatreisenden - geschlossen. Geschäftsreisen sind weiterhin zulässig.
Ab dem 25.01.2021 bis einschließlich 14.02.2021 gilt die Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2021
Folgende Maßnahmen gelten unter anderem:
- Öffentliche Kultureinrichtungen bleiben geschlossen und öffentliche Veranstaltungen werden untersagt. Dies betrifft leider auch den Frankfurter Hof, das KUZ Kulturzentrum Mainz sowie die "Mainzer KulturGärten" im KUZ & Schloss. Bis einschließlich 14.02.2021 werden dort keine Veranstaltungen stattfinden.
- Weiterhin erlaubt sind digital übertragene Veranstaltungen sowie Bildungsangebote und Prüfungsveranstaltungen. Gerne beraten wir Sie bei der Durchführung dieser genannten Veranstaltungsarten!
- Auch die rheinland-pfälzischen Museen sind bis zum 14.02.2021 nicht geöffnet. Die Landesausstellung "Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht" im Landesmuseum Mainz pausiert ebenfalls bis dahin.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Person eines anderen Hausstandes gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahren nicht mitgezählt werden. Aus diesem Grunde müssen leider auch bis einschließlich 14.02.2021 die Stadtführungen in Mainz abgesagt werden.
- Gewerbliche Einrichtungen des Einzelhandels sind, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung sind zulässig. Daher muss das Tourist Service Center ebenfalls bis einschließlich 14.02.2021 den Betrieb einstellen. Bestellungen über den Online-Shop sind weiterhin möglich.
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften müssen Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.
- Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind - für die Beherbergung von Privatreisenden - geschlossen. Geschäftsreisen sind weiterhin zulässig.
Ab dem 11.01.2021 bis einschließlich 31.01.2021 gilt die 15. Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz:
Folgende Maßnahmen gelten unter anderem:
- Öffentliche Kultureinrichtungen müssen geschlossen werden. Dies betrifft leider auch den Frankfurter Hof und das KUZ Kulturzentrum Mainz. Bis inkl. 31.01.2021 werden dort keine Veranstaltungen stattfinden.
- Öffentliche Veranstaltungen sind weitgehend untersagt - dies betrifft leider auch die "Mainzer KulturGärten" im KUZ & Schloss. Bis inkl. 31.01.2021 sind diese geschlossen.
- Auch die rheinland-pfälzischen Museen sind bis inkl. 31.01.2021 nicht geöffnet. Die Landesausstellung "Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht" im Landesmuseum Mainz pausiert daher bis inkl. 31.01.2021.
-Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Person eines anderen Hausstandes gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahren nicht mitgezählt werden. Aus diesem Grunde müssen leider auch bis inkl. 31.01.2021 die Stadtführungen in Mainz abgesagt werden.
- Gewerbliche Einrichtungen des Einzelhandels sind, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung sind zulässig. Daher muss das Tourist Service Center ebenfalls bis einschließlich 31.01.2021 den Betrieb einstellen.
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen- Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind - für die Beherbergung von Privatreisenden - geschlossen. Geschäftsreisen sind weiterhin zulässig. Weiterhin erlaubt sind digital übertragene Veranstaltungen sowie Bildungsangebote und Prüfungsveranstaltungen. Gerne beraten wir Sie bei der Durchführung dieser genannten Veranstaltungsarten!
Ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 gilt die 14. Corona- Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz:
Folgende Maßnahmen gelten unter anderem:
- Öffentliche Kultureinrichtungen müssen geschlossen werden. Dies betrifft leider auch den Frankfurter Hof und das KUZ Kulturzentrum Mainz. Bis inkl. 10.01.2021 sind diese geschlossen.
- Öffentliche Veranstaltungen sind weitgehend untersagt - dies betrifft leider auch die "Mainzer KulturGärten" im KUZ & Schloss. Bis inkl. 10.01.2021 sind diese geschlossen.
- Auch die rheinland-pfälzischen Museen sind bis inkl. 10.01.2021 geschlossen. Die Landesausstellung "Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht" im Landesmuseum Mainz pausiert daher bis inkl. 10.01.2021.
-Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben . Aus diesem Grunde müssen leider auch bis inkl. 20.12.2020 die Stadtführungen in Mainz abgesagt werden.
- Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung sind zulässig. Daher muss das Tourist Service Center ebenfalls bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen bleiben.
- In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen- Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind - für die Beherbergung von Privatreisenden - geschlossen. Geschäftsreisen sind weiterhin zulässig.Weiterhin erlaubt sind digital übertragene Veranstaltungen sowie Bildungsangebote und Prüfungsveranstaltungen. Gerne beraten wir Sie bei der Durchführung dieser genannten Veranstaltungsarten!
Der Teil-Lockdown, der im Rahmen der 13. Corona- Bekämpfungsverordnung beschlossen wurde, wird bis zum 10.01.2021 verlängert. Somit gelten unter anderem folgende Maßnahmen einschließlich bis zum 10.01.2020:
Unter anderem gelten weiterhin folgende Maßnahmen:
Ab dem 01.12. bis einschließlich 20.12.2020 gilt die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz:
Unter anderem gelten weiterhin folgende Maßnahmen:
Ab dem 02.11. bis einschließlich 30.11.2020 gilt die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz:
Unter anderem wurden folgende Maßnahmen in diesem Zuge u.a. beschlossen:
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat in der Pressekonferenz vom 15.10.2020 die neue Hotspot-Strategie begrüßt, die bei der Kanzler-Runde am Mittwoch für Deutschland beschlossen worden war. Dies sei ein Schritt zu mehr Einheitlichkeit und Sicherheit in einer kritischen Phase der Corona-Pandemie: „Wir beobachten die Lage mit großer Sorge. Jetzt gilt: Mehr Masken und definitiv weniger Party.“
„Reisende die aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik einreisen, müssen wie bisher in eine 14tägige Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist, aufgehoben werden. Ein Beherbergungsverbot oder Quarantäne für innerdeutsche Risikogebiete bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zum 8. November werden wir die MusterVO des Bundes zur Einreise aus internationalen Risikogebieten an den RLP Regelungsrahmen anpassen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Testregime.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Maskenpflicht am Platz bei Indoor Veranstaltungen: Aus der neuen Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Mainz zur Anordnung von notwendigen, weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Mainz geht hervor, dass ab dem 12.10.2020 in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen die Maskenpflicht auch am Sitzplatz gilt. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 26.10.2020.
Daher bitten wir Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung am Platz und in allen Veranstaltungsgebäuden von mainzplus CITYMARKETING zu tragen.
Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Mainz vom 09.10.2020 gelten - im Zusammenhang mit der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - u.a. folgende aktuelle Bestimmungen bzgl. der Durchführung von Veranstaltungen:
ab 16. Dezember 2020 bis einschließlich 07. März 2021 geschlossen.
ab 30. November 2020 bis einschließlich 07. März 2021 geschlossen!
KONTAKT
Tel: +49 (0)6131/242-888